Psychotherapie beantragen: So funktioniert es mit der Krankenkasse
- Maria Koebelin

- vor 1 Tag
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Viele Menschen schrecken vor einer Therapie zurück, weil sie den bürokratischen Weg fürchten. Dabei ist das Verfahren überschaubar. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie Sie eine Psychotherapie über die gesetzliche Krankenkasse beantragen.
Schritt 1: Das Erstgespräch
Der Einstieg ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Hier wird in einem oder mehreren Gesprächen geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Therapie sinnvoll ist. Sie brauchen dafür keine Überweisung.
Schritt 2: Die probatorischen Sitzungen
Nach der Sprechstunde folgen die sogenannten probatorischen Sitzungen. Das sind bis zu vier Termine zum gegenseitigen Kennenlernen. In dieser Phase entscheiden Sie und die Therapeutin, ob Sie zusammenarbeiten möchten.
Schritt 3: Der Antrag
Wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, stellt die Therapeutin einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Sie als Patient unterschreiben diesen Antrag. Bei einer Verhaltenstherapie ist in vielen Fällen kein ausführliches Gutachten nötig, was den Weg verkürzt.
Schritt 4: Die Bewilligung
Die Krankenkasse prüft den Antrag und erteilt die Bewilligung. Danach kann die eigentliche Therapie beginnen. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Stunden, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden.
Was Sie wissen sollten
Die Kosten einer Psychotherapie bei einem zugelassenen Behandler werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie und übernehme den Schriftverkehr mit der Kasse.
Der erste Schritt ist der wichtigste
Der bürokratische Aufwand ist geringer, als viele befürchten. Wenn Sie über eine Therapie nachdenken, vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Den Rest klären wir gemeinsam.

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